Blaues Band Deutschland - Förderprogramm Auen

Blaues Band Deutschland - Förderprogramm Auen

Naturnahe Entwicklung von Auen und Flusslandschaften
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen. Dabei soll ein Biotopverbund aus funktional vernetzten Flüssen, Ufern und Auen entstehen. Intakte Auen sind besonders wichtig für den Hochwasserschutz und tragen dadurch zu einer erfolgreichen Klimaanpassung bei. Sie dienen als natürliche Rückhalteflächen bei Hochwasser, verbessern die Wasserqualität, fördern die Biodiversität und schaffen wertvolle Erholungsräume.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Länder, Kommunen, Landkreise, Naturschutzverbände, Stiftungen und weitere Träger von Naturschutzprojekten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen an Bundeswasserstraßen oder in deren unmittelbarer Nähe umgesetzt werden und einen Beitrag zur Renaturierung und zum Biotopverbund leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Renaturierung von Flussauen: Rückbau von Uferbefestigungen, Wiederanbindung von Altarmen und Auengewässern, Schaffung von Überflutungsflächen, Entwicklung auetypischer Lebensräume und Biotope, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit. Die Förderquote beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Naturschutzprojekte. Auch Planungs- und Konzeptionskosten können gefördert werden.
Antragsweg
Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Naturschutz (BfN). Interessierte Träger sollten zunächst Kontakt mit dem BfN aufnehmen, um die Förderfähigkeit ihres Vorhabens zu klären. Nach positiver Vorprüfung kann ein formaler Förderantrag gestellt werden. Das BfN berät während des gesamten Prozesses.
Wie unterstützt Klimawerke?
Klimawerke unterstützt Kommunen und Naturschutzträger bei der Entwicklung von Auenrenaturierungsprojekten, die Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Naturschutz verbinden. Wir erstellen Machbarkeitsstudien und Renaturierungskonzepte, koordinieren die Abstimmung mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie Naturschutzbehörden und begleiten die Antragstellung beim BfN – damit Ihre Flusslandschaft wieder natürliche Funktionen übernehmen kann.