Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden"

Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden"

Interkommunale Zusammenarbeit und Netzwerke
Ziel des Programms
Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" unterstützen Bund und Länder Kommunen in dünn besiedelten, ländlichen Räumen, die von Abwanderung oder demografischem Wandel betroffen sind. Ziel ist die Sicherung und Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen, damit kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte ihrer Region zukunftsfähig bleiben.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden vor allem kleinere Städte, Märkte und Gemeinden in ländlich geprägten Räumen, die gemeinsam mit Nachbarkommunen Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge entwickeln. Voraussetzung ist in der Regel eine interkommunale Zusammenarbeit und ein abgestimmtes Entwicklungskonzept für die Region.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden integrierte, überörtliche Entwicklungskonzepte, der Aufbau interkommunaler Netzwerke sowie investive Maßnahmen zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen und ihrer Infrastrukturen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die auf die Folgen des demografischen Wandels und des Klimawandels reagieren und die Lebensqualität in der Region langfristig sichern.
Antragsweg
Die Antragstellung erfolgt durch die Kommune beim jeweils zuständigen Landesministerium bzw. der zuständigen Landesbehörde für Städtebauförderung – nicht direkt beim Bund.
Wie unterstützt Klimawerke?
Klimawerke begleitet Kommunen von der Projektidee über die Entwicklung interkommunaler Strategien bis hin zur förderfähigen Konzeption und Antragstellung im Städtebauförderprogramm. Dabei werden Klimaanpassung, Energieeffizienz und nachhaltige Daseinsvorsorge systematisch in die städtebaulichen Konzepte integriert.